FAQ Fragen die oft auftauchen
beantworten wir hier
Weil manche Dinge in einem Vesicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt beispielsweise keine Schäden, die an Sachen von Personen entstehen, welche im selben Haushalt leben.
Je nach Gesellschaft in der Regel einmal pro Monat.
Auf den häufigsten Lenker.
Grundsätzlich ist das Kollisionsrisiko obligatorisch zu versichern. Wir empfehlen aber auch den Einbau des Bausteins „Zeitwertzusatz". Damit sind Sie vor Überraschungen im Totalschaden geschützt, wenn der Zeitwert des Fahrzeugs unter dem Wert des Ausstands gegenüber dem Leasinggeber liegt (Ausstand CHF 80'000 – Zeitwert CHF 60'000 – Nachzahlung CHF 20'000!)
Ja, das ist ein separater Baustein, der Kombi, Helm und Stiefel etc. deckt.
In der Regel ist ab dem 5. Betriebsjahr genau zu prüfen, ob Preis/Leistung noch sinnvoll ist. Ab dem 8. Betriebsjahr empfehlen wir dann, das Kollisionsrisiko definitiv auszuschliessen.
Nein, dazu bedarf es den Baustein „Parkschäden".
Ja, in der Regel bis zum Erwerb im 5. Betriebsjahr möglich – manchmal mit einer Expertise der Gesellschaft.
Die Verträge mit der Gesellschaft die weniger lange gedauert haben, werden aufgelöst. Die Summe der Hausratversicherung muss angepasst werden und in der Privathaftpflichtversicherung ist der Mehrpersonenhaushalt anzumelden.
Nehmen Sie die grüne Versicherungskarte und ein europäisches Unfallprotokoll mit. Die gedeckten Länder sind auf der grünen Karte abschliessend erwähnt. Falls Sie in ein Land reisen wo keine Deckung besteht, werden Sie am Zoll aufgefordert, für Ihren Aufenthalt eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Ja das ist möglich.
Die Deckung ist in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.
Dann würde ab einem gewissen Alter eine minimale IV Rente über CHF 14'100 (CHF 1'175 monatlich) bezahlt werden – lebenslang!
Ja, das können Sie. Es gibt Anbieter, welche Deckungsbausteine für Haustiere anbieten. Wichtiger Punkt ist das Alter des Tieres beim Abschluss. Zu alte Tiere können verständlicherweise nicht mehr versichert werden.
Dann würde Sie eine lebenslange IV Rente erhalten, die sich mit 64ig in eine Altersrente umwandelt. Meistens sind das eher tiefe Werte zwischen CHF 14'100 und CHF 20'000.
Auf jeden Fall. Häufig ist eine Deckung zwischen CHF 12'000 und 24'000 jährlich in Ergänzung zur Rente aus der 1. Säule sinnvoll.
Sollten Sie sterben, bevor ihre Frau 45 jährig ist, würden keine Renten ausbezahlt.
Mit Kinderrente wird das Niveau in etwa erreicht. Sobald die jedoch wegfallen, fällt das Niveau auf etwa 45-50%.