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FAQ Fragen die oft auftauchen

beantworten wir hier

Weshalb bedeutet versichert sein nicht gleich gedeckt sein?+

Weil manche Dinge in einem Vesicherungsvertrag ausgeschlossen sind. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt beispielsweise keine Schäden, die an Sachen von Personen entstehen, welche im selben Haushalt leben.

Was bedeutet gelegentliches Lenken eines Fahrzeuges.+

Je nach Gesellschaft in der Regel einmal pro Monat.

Wird auf den Halter oder den Lenker tarifiert?+

Auf den häufigsten Lenker.

Auf welchen Baustein ist in der Motorfahrzeugversicherung besonders zu achten, wenn das Fahrzeug geleast ist?+

Grundsätzlich ist das Kollisionsrisiko obligatorisch zu versichern. Wir empfehlen aber auch den Einbau des Bausteins „Zeitwertzusatz". Damit sind Sie vor Überraschungen im Totalschaden geschützt, wenn der Zeitwert des Fahrzeugs unter dem Wert des Ausstands gegenüber dem Leasinggeber liegt (Ausstand CHF 80'000 – Zeitwert CHF 60'000 – Nachzahlung CHF 20'000!)

Kann ich bei Motorrädern die Ausrüstung mitversichern?+

Ja, das ist ein separater Baustein, der Kombi, Helm und Stiefel etc. deckt.

Wie lange macht die Deckung „Vollkasko“ Sinn?+

In der Regel ist ab dem 5. Betriebsjahr genau zu prüfen, ob Preis/Leistung noch sinnvoll ist. Ab dem 8. Betriebsjahr empfehlen wir dann, das Kollisionsrisiko definitiv auszuschliessen.

Ist das Zerkratzen des Fahrzeugs in der Teilkasko versichert?+

Nein, dazu bedarf es den Baustein „Parkschäden".

Kann ich den Baustein „Parkschaden“ auch für gebrauchte Fahrzeuge einschliessen?+

Ja, in der Regel bis zum Erwerb im 5. Betriebsjahr möglich – manchmal mit einer Expertise der Gesellschaft.

Was passiert wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe und wir beide schon Haushaltsversicherungen haben?+

Die Verträge mit der Gesellschaft die weniger lange gedauert haben, werden aufgelöst. Die Summe der Hausratversicherung muss angepasst werden und in der Privathaftpflichtversicherung ist der Mehrpersonenhaushalt anzumelden.

Was muss ich bei Reisen mit dem Auto ins Ausland genau beachten?+

Nehmen Sie die grüne Versicherungskarte und ein europäisches Unfallprotokoll mit. Die gedeckten Länder sind auf der grünen Karte abschliessend erwähnt. Falls Sie in ein Land reisen wo keine Deckung besteht, werden Sie am Zoll aufgefordert, für Ihren Aufenthalt eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.

Kann ich für mein Rennrad eine Wertsachenversicherung abschliessen?+

Ja das ist möglich.

Welche Versicherung bezahlt den Sach-bzw. Personenschaden, wenn ich mit dem Fahrrad unterwegs bin?+

Die Deckung ist in der Privathaftpflichtversicherung enthalten.

Was wäre, wenn mein Kind infolge eines Unfalles nie erwerbsfähig werden könnte?+

Dann würde ab einem gewissen Alter eine minimale IV Rente über CHF 14'100 (CHF 1'175 monatlich) bezahlt werden – lebenslang!

Kann ich meinen Hund gegen hohe Arztkosten versichern?+

Ja, das können Sie. Es gibt Anbieter, welche Deckungsbausteine für Haustiere anbieten. Wichtiger Punkt ist das Alter des Tieres beim Abschluss. Zu alte Tiere können verständlicherweise nicht mehr versichert werden.

Was wäre, wenn meine Frau einen Unfall hätte oder krank würde und die beiden kleinen Kinder nicht mehr betreuen könnte?+

Dann würde Sie eine lebenslange IV Rente erhalten, die sich mit 64ig in eine Altersrente umwandelt. Meistens sind das eher tiefe Werte zwischen CHF 14'100 und CHF 20'000.

Kann ich meine nicht erwerbstätige Frau gegen Erwerbsunfähigkeit versichern?+

Auf jeden Fall. Häufig ist eine Deckung zwischen CHF 12'000 und 24'000 jährlich in Ergänzung zur Rente aus der 1. Säule sinnvoll.

Erhält meine Frau eine Witwenrente wenn ich sterbe? Wir haben keine gemeinsamen Kinder.+

Sollten Sie sterben, bevor ihre Frau 45 jährig ist, würden keine Renten ausbezahlt.

Decken die Hinterlassenenleistungen aus erster und zweiter Säule auch ca. 60% des aktuellen Einkommens ab?+

Mit Kinderrente wird das Niveau in etwa erreicht. Sobald die jedoch wegfallen, fällt das Niveau auf etwa 45-50%.

 

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